Berufsbegleitendes Masterstudium Medizinrecht
an der Universität Münster

Das vergleichsweise junge Rechtsgebiet des Medizinrechts gewinnt aufgrund der demographischen Entwicklung, des technischen Fortschritts und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich des Gesundheitswesens immer größere Bedeutung.

Das Medizinrecht wird geprägt durch den Konflikt zwischen dem Ziel einer möglichst optimalen medizinischen Versorgung einerseits und der Notwendigkeit eines in seiner Gesamtheit finanzierbaren Gesundheitssystems andererseits.

Zugleich wird der Fokus zunehmend auch auf die ethische Dimension von Finanzierungs-, Struktur- und Behandlungsentscheidungen gelenkt. In diesem komplexen, aber rechtssystematisch fragmentierten Umfeld soll der Studiengang „Medizinrecht“ verlässliche Methoden für die Arbeit am Fall, aber auch Anleitung zur theoretischen Bewältigung und Reflexion von Handlungsentscheidungen liefern.

Das Bedürfnis nach einem umfassenden Masterstudiengang auf diesem hochpolitisierten Gebiet wird durch die regelmäßigen Änderungen verstärkt. Das Medizinrecht befindet sich in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess, der durch neue gesetzliche Vorschriften und interpretierende Urteile in immer kürzeren Intervallen bestimmt wird. Mit den komplexer werdenden Fragestellungen steigen auch die Erwartungen an hochqualifizierte Expertinnen und Experten mit fachübergreifendem Know-how. Den Anforderungen einer kompetenten und hochwertigen Beratung wird nur die Person gerecht werden können, die sich nicht ausschließlich auf eines der Fachgebiete konzentriert, sondern entgegen dem Trend zur Subspezialisierung ein Verständnis aller praxisrelevanten Bereiche des Medizinrechts sowie von normativen Grundstrukturen, Zusammenhängen und Schnittstellen zu anderen Fachgebieten (insbesondere der Medizin, Pharmazie, aber auch Ethik) vorweisen kann. Diesen Bedarf zu decken, ist das Ziel des Studiengangs.

Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang ermöglicht zudem den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht“.

Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen, Ökonom:innen, Mediziner:innen und Pharmazeut:innen ebenso wie an junge Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen, Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie Referendar:innen, deren Ziel eine Führungsposition in Versicherungs-, pharmazeutischen und sonstigen Unternehmen, Ministerien und Verbänden, Institutionen des Gesundheitssystems, Kliniken sowie Anwaltskanzleien medizinrechtlicher Ausrichtung ist. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang ebenfalls offen. Bewerberinnen und Bewerber ohne juristisches Erststudium müssen einen zusätzlichen Vorschaltkurs absolvieren.


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Details zum Master Medizinrecht:

Voraussetzungen: Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Medizinrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:

• Staatsexamen
• Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss unter den besten 50 % aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
• Für nicht juristische Bewerber:innen: Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen von zwei Klausuren
Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.
Studiendauer: Der Studiengang startet alle eineinhalb Jahre zum Sommer- bzw. Wintersemester und erstreckt sich über insgesamt vier Semester.
Inhalt des Masterstudiums: 1. Semester
• Einführung in den Tätigkeitsbereich Medizinrecht
• Begriffliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des Medizinrechts
• Medizinische Ethik/Ethische Grundlagen des Medizinrechts
• Europarechtliche Grundlagen des Medizinrechts
• Die Rechtsverhältnisse zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und Patient
• Medizinisch-ökonomische Entscheidungsaspekte im klinischen Alltag
• Medizinische Grundlagen
• Zivilrechtliche Haftung des Arztes und des Krankenhausträgers
• (Zivil)Prozessuale Besonderheiten und Fragen der Beweislast
• Materielles Arztstrafrecht
• Die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes und des Krankenhausträgers
• Systematik des SGB, gesetzliche Unfallversicherung, Verfahrens- und Prozessrecht im Sozialrecht
• Heimrecht

2. Semester
• Schlichtung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit – Verfahren zur Erledigung von Streitigkeiten im Medizinrecht
• E-Health und Telemedizin: Innovation, Vernetzung und Gesundheitsdatenschutz
• Compliance-Management
• Die Vertretung handlungsunfähiger Menschen
• Gesetzliche Krankenversicherung – Strukturelemente und Versichertenrecht
• Rechtliche Handlungsformen der Gesetzlichen Krankenversicherung
• Das Recht der Pflege
• Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
• Das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
• Krankenhausrecht (einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht)
• Arzneimittelrecht
• Medizinprodukte- und Heilmittelerwerbrecht
• Das Recht der biomedizinischen Forschung am Menschen
• Sonstiges Vertragsrecht der Ärzte
• Gesellschafts- und Kooperationsrecht der Ärzte
• Neue Versorgungsformen

3. Semester
• Private Krankenversicherung
• Grundzüge des Apothekenrechts
• Arbeitsrecht in Krankenhaus und Arztpraxis
• Vergütungsrecht der Krankenhäuser und Heilberufe
• Die Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
• Die Darstellung des Arztes in der Öffentlichkeit: Wettbewerbsrecht
• Leistungssteuerung, Qualitätssicherung und Rationierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
• Ärztliches Berufsrecht
• Grundzüge des Berufs- und Zulassungsrechts der Psychotherapeuten, sonstiger Heilberufe, Heilpraktiker und Heilhilfsberufe/Gesundheitshandwerker
• Kartell- und Vergaberecht im Gesundheitswesen
• Grundlagen der Gesundheitsökonomik
• Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement
• Steuerrechtliche Fragen des Gesundheitswesens
• Recht der Biomedizin
Abschlusstitel: Am Ende des Studiengangs wird der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.

Juristinnen und Juristen können zudem die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht“ sind.
Weblink: Universität Münster

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