Berufsbegleitendes Masterstudium Erbrecht & Unternehmensnachfolge
an der Universität Münster

Erben und Vererben betrifft jede:n im Laufe des Lebens irgendwann einmal – privat oder auch im unternehmerischen Kontext. Ob Vermögen ungeschmälert auf die nächste Generation übergehen kann, ob Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen und prosperieren können oder aus Liquiditätsmangel in die Insolvenz abdriften, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die heute getroffen werden. Es sind Entscheidungen, die eine kompetente Beratung mit fundierten rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen sowie steuerrechtlichen Kenntnissen verlangen. Zugleich ist die Frage der Nachfolge mit vielen Emotionen besetzt. Insbesondere bei geschäftlichen Verknüpfungen innerhalb der Familie ist Sensibilität für mögliche Problemfelder gefragt, um eine geeignete Strategie auszuarbeiten und diese rechtssicher auszugestalten. Hier haben insbesondere alternative Streitbeilegung und Mediation einen hohen Stellenwert. Die Erwartungen an die Beraterinnen und Berater sind hoch – das Rechtsgebiet ist wissenschaftlich anspruchsvoll und sieht sich immer wieder Neuerungen gegenüber.

Hier setzt der Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ an: Er bildet die Studierenden zu hochqualifizierten Beraterinnen und Beratern aus: umfassend, aktuell und auf fachlich hohem Niveau. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.

Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Jurist:innen und Ökonom:innen ebenso wie an junge Absolvent:innen, Berufseinsteiger:innen und Referendar:innen, deren Ziel eine Führungsposition in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder in Family Offices ist. Juristinnen und Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht“ sind. Steuerberaterinnen und Steuerberatern bietet der Kurs die Möglichkeit, sich die für die Verleihung der Bezeichnung „Fachberater/Fachberaterin für Unternehmensnachfolge“ erforderlichen theoretischen Kenntnisse anzueignen. Interessierten mit Hochschulabschluss aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen, kostenfreien Vorschaltkurses ebenfalls offen.

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Details Master Erbrecht & Unternehmensnachfolge:

Voraussetzungen: Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:

• Staatsexamen
• Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss unter den besten 50 % aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
• Für nicht juristische Bewerber:innen: Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur

Bewerberinnen und Bewerber mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss sollten über rechtliche Grundkenntnisse verfügen. Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.
Studiendauer: Der Studiengang startet alle eineinhalb Jahre zum Sommer- bzw. Wintersemester und erstreckt sich über insgesamt vier Semester.
Inhalt des Masterstudiums: 1. Semester
• Überblick über den Studiengang
• Grundlagen des materiellen Erbrechts
• Besondere Anforderungen bei der Beratung von Unternehmerfamilien
• Grundlagen des Gesellschaftsrechts
• Grundlagen des Steuerrechts
• Materielles Erbrecht (Vertiefung)
• Grundlagen der Bilanzierung
• Unternehmensbewertung
• Grundlagen der Vermögensanlage
• Verfahrensrecht unter Berücksichtigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
• Erbschaft- und Schenkungsteuer
• Unternehmensteuerrecht – Besteuerung von Personengesellschaften und Körperschaften
• Unternehmensteuerrecht – Gewerbesteuer
• Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisrecht
• Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz
• Testamentsvollstreckung

2. Semester
• Erfolgsmuster langlebiger Familienunternehmen/Family Governance
• Rechtsbeziehungen in der Familie
• Unternehmensnachfolgeprozesse – Corporate Governance
• Familienpool/Familiengesellschaft
• Praktische Vertiefung: Erbvertrags- und Testamentsgestaltung
• Internationales Privat- und Erbrecht
• Internationales Steuerrecht
• Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Erbrecht mit Fallbeispielen
• Stiftungen und Unternehmen
• Immobilienrecht und Immobilientransaktionsrecht
• Immobilienvermögen im Steuerrecht
• Umwandlungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
• Single und Multi Family Office – Aufbau, Funktion und Aufgabe eines Family Office
• Vorweggenommene Erbfolge – Übertragung unternehmerischen Vermögens unter Lebenden und von Todes wegen

3. Semester
• Länderberichte A, UK, CH
• Mediation in Familienunternehmen
• Alternative Streitbeilegung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
• Familienexterne Unternehmensnachfolge
• Besteuerung der Unternehmensnachfolge
• Praxis-Report der Unternehmensnachfolge: Case Study
Abschlusstitel: Am Ende des Studiengangs wird der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.

Juristinnen und Juristen können zudem die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht“ sind.
Weblink: Universität Münster

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