Berufsbegleitendes Masterstudium Arbeitsrecht
an der Universität Münster

Das Arbeitsrecht ist ein umfassendes und weit verzweigtes Rechtsgebiet, das einem stetigen Wandel unterworfen ist. Immer wieder stellt es die mit ihm befassten Praktikerinnen und Praktiker vor neue Herausforderungen. Die Anforderungen der Rechtsprechung werden schnelllebiger, arbeitsrechtliche Gestaltungsformen vielfältiger, unbefristete Arbeitsverhältnisse seltener, Jobwechsel häufiger.

Es ist ganz offensichtlich, dass die Anforderungen an die Beratung im Arbeitsrecht und auch an die Personalarbeit komplexer werden. Entsprechend hoch ist der Bedarf an qualifizierten Expertinnen und Experten, die fundierte Kenntnisse in allen Bereichen des Arbeitsrechts, fachübergreifendes Know-how und strategische Beratungskompetenz nachweisen können. Hier setzt der berufsbegleitende Masterstudiengang „Arbeitsrecht“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster an. Renommierte Universitätsprofessor:innen und erfahrene Praktiker:innen aus Kanzleien, Unternehmen und Arbeitsgerichten vermitteln umfassende Fachkenntnisse mit direktem Bezug zum beruflichen Alltag. Der Studiengang spannt mit allen Details den inhaltlichen Bogen vom allgemeinen Individual- und Kollektivarbeitsrecht über das Kündigungsrecht bis hin zum Arbeitsrecht für Führungskräfte. Er thematisiert Wechselwirkungen und Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten und ausgewählten Bereichen der Ökonomie, vermittelt Einblicke in die betriebliche Altersversorgung und die strategische Personalarbeit.

Der Studiengang richtet sich an Jurist:innen und Ökonom:innen, die als Berufseinsteiger:innen einen Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht anstreben, sowie an Berufstätige aus Unternehmen und Kanzleien, die ihre Expertise vertiefen bzw. um eine fundierte arbeitsrechtliche Ausbildung ergänzen möchten. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen, kostenfreien Vorschaltkurses ebenfalls offen.

Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang vermittelt den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden zugleich die besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung des Titels „Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht“.

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Details zum Master Arbeitsrecht:

Voraussetzungen: Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Arbeitsrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:

• Staatsexamen
• Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss unter den besten 50 % aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
• Für nicht juristische Bewerber:innen: Teilnahme am Vorschaltkurs und Bestehen der Klausur

Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für alle nichtjuristischen Bewerberinnen und Bewerber sind rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse. Diese sind durch Bescheinigungen (Fort- oder Weiterbildung, Schein im Rahmen des Studiums) nachzuweisen. Wer diese nicht nachweisen kann, hat die Möglichkeit, den Vorschaltkurs zu absolvieren und dadurch die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Studiendauer: Der Studiengang startet zum Sommersemester und erstreckt sich über insgesamt vier Semester.
Inhalt des Masterstudiums: 1. Semester
• Grundlagen des Individualarbeitsrechts
• Grundlagen des Sozialversicherungsrechts
• Grundlagen des Steuerrechts
• Kollektives Arbeitsrecht
• Begründung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
• Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
• Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis und Haftungsrecht
• Urlaubsrecht
• Datenschutzrecht

2. Semester
• Arbeitsrecht in der Umstrukturierung und Unternehmenskrise
• Flexible Arbeitsverhältnisse
• Atypische Arbeitsverhältnisse: Leiharbeit, MiLoG
• Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
• Verfahrensrecht
• Betriebliche Altersversorgung und besondere Entgeltformen
• Arbeitsschutzrecht und Gesundheitsmanagement
• Compliance

3. Semester
• Besonderheiten des Arbeitsrechts bei Führungskräften
• Besonderheiten des Arbeitsrechts im Öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Trägern
• Internationale Bezüge des Arbeitsrechts
• Unternehmensmitbestimmung und Europäische Aktiengesellschaft (SE)
• Personalführung und Mitarbeitermotivation
• Mediation bei Konflikten in der Arbeitswelt
• Vertragsgestaltung
• Personalwirtschaft und digitale Anforderungen
Abschlusstitel: Am Ende des Studiengangs wird der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.

Juristinnen und Juristen können zudem die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht“ sind.
Weblink: Universität Münster

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